Allgemeine Geschäftsbedingungen
Download (PDF)Sämtliche Produkte/Dienstleistungen von Ground Protect® können nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ gekauft werden.
Vertragspartner:
Ground Protect®
Geschäftsführer: Rene Jauk
Industriering 40, 9491 Ruggell, Liechtenstein
Telefon: +43 5576 233 99
E-Mail: office@ground-protect.com
Web: www.ground-protect.com
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Jauk Enterprises AG, Industriering 40, 9491 Ruggell, Liechtenstein („Ground Protect®“) und ihren Geschäftskunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von Art. 1 Abs. 1 KSchG bzw. Art. 14 BGB. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote von Ground Protect® sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) netto ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung und Versand.Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
Zahlungen 80 % bei Bestellung und 20 % bei Produktionsstart
4. Lieferung und Versand
Lieferungen erfolgen gemäß der vereinbarten Lieferkonditionen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „frei Haus Europa“ mit inkludierten Transportkosten.Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Teillieferungen sind zulässig.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Ground Protect®. Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung ist nur mit Zustimmung zulässig.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, beträgt jedoch für Geschäftskunden 12 Monate ab Lieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von Ground Protect® Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7. Haftung
Ground Protect® haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.Bei der Teilnahme an Activities (zB Bungy, Canoe, Rafting, Canyoning, usw.) sowie der Teilnahme an sämtlichen von HIGH 5 angebotenen Events (zB outdoortrophy), für die Inanspruchnahme von sämtlichen sonstigen Leistungen der HIGH 5 outdoor GmbH sowie für die Buchung des Geländes der HIGH 5 outdoor GmbH für diverse Veranstaltungen (zB Hochzeiten) wird der Kunde durch individuelle Information, Hinweise oder durch sonstige Art und Weise über die jeweils bestehenden Risiken und die Teilnahme auf eigene Gefahr aufgeklärt. Die Teilnahme an den angebotenen Leistungen setzt die Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung voraus. Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der HIGH 5 outdoor GmbH können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch die HIGH 5 outdoor GmbH geltend gemacht werden. Ausgeschlossen davon sind Personenschäden oder Ersatzansprüche nach dem EKHG oder PHG. Eine Haftung ist ausgeschlossen für Inanspruchnahme fremder Leistungen oder von anderen Kunden oder sonstigen Dritten verursachten Schäden.
8. Produktspezifikationen und Nutzung
Die gelieferten Bodenschutzmatten sind ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgesehen. Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Montage oder Lagerung übernimmt Ground Protect® keine Haftung.
9.Markenrechte
Alle Rechte an Marken, Designs, Bildern und Texten liegen bei der Jauk Enterprises AG bzw. Ground Protect®. Die Nutzung durch Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt liechtensteinisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Vaduz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung zu treffen.